FAQ
Mag. Felicitas Köpf - Institut für angewandte Sprache - Baden bei Wien
Wo Sprachenlernen Spaß macht!

FAQ

Häufig gestellte Fragen
 
Was geschieht, wenn die Mindest-Teilnehmerzahl nicht erreicht wird?
Das Institut behält sich das Recht vor, bei einem Kurs, dessen Mindest-Teilnehmerzahl nicht erreicht wird, Ihnen entweder vorzuschlagen, den Kurs mit kürzerer Dauer, dafür aber zum ursprünglichen Preis, oder aber gegen Aufzahlung in ursprünglich vereinbarter Länge durchzuführen.
Darf im Institut geraucht werden?
Nein. Das Haus am Kaiser Franz Joseph-Ring 1 ist ein Schulungsgebäude und als solches "rauchfreie Zone". Im gesamten Gebäude sowie im Garten gilt striktes Rauchverbot. Wir bitten alle Raucher, sich im Interesse der Gesundheit der anderen Kursteilnehmer stets daran zu halten und nur auf der Straße vor dem Haus zu rauchen.
Kann ich einen Geschenkgutschein kaufen?
Ja. Gutscheine gelten ein Jahr ab Ausstellungsdatum.
Was muss ich beachten, falls ich mich von einem Kurs wieder abmelden möchte?
Eine Einzelstunde können Sie bis zu 24 Stunden davor absagen, ohne dass Sie die Stunde bezahlen müssen. Sollten Sie einen offenen Kurs gebucht haben und es Ihnen danach nicht möglich sein, diesen zu besuchen, gilt die folgende Regelung: Bis zu zehn Tagen vorher können Sie den Kurs absagen, ohne dass Ihnen dadurch Kosten entstehen. Danach zahlen Sie 30% der Kurskosten als Stornogebühr. Ab dem Tag des Kursbeginns ist ein Rücktritt nur mehr bei Bezahlung der vollen Kurskosten möglich. Es steht Ihnen aber das Recht zu, einen anderen Teilnehmer namhaft zu machen, der Ihren Platz einnimmt. In diesem Fall ist eine rechtzeitige, schriftliche Benachrichtigung durch beide Kursteilnehmer erforderlich. Storno bei Firmenkursen: Ein Firmenkurs kann (da unsere Firmenkurse alle maßgeschneidert sind) nach Auftragsvergabe nicht mehr storniert werden. Sie haben aber das Recht, den Kursbeginn zu verschieben. Wir sind ein Jahr an unser Angebot gebunden.
Was geschieht, wenn eine Kursstunde ausfällt, weil die Leitung erkrankt oder sonst wie durch höhere Gewalt verhindert ist?
Kursstunden, die beispielsweise wegen Krankheit des Kursleiters entfallen, werden nachgeholt. Wechselt die Kursleitung, begründet dies keinen Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr.
Was geschieht, wenn ich eine Kursstunde versäume?
Auf vom Kursteilnehmer versäumte Unterrichtsstunden besteht kein Ersatzanspruch.
Was ist, wenn ich die Kursgebühren nicht rechtzeitig zahlen kann?
Das kann bisweilen passieren. Sollten Sie die vereinbarten Zahlungsfristen nicht einhalten können, bitten wir Sie, mit uns darüber zu sprechen, damit wir zu einer einvernehmlichen Lösung gelangen. Grundsätzlich jedoch behalten wir uns, abgesehen von der Möglichkeit der gerichtlichen Geltendmachung, auch die außergerichtliche Geltendmachung der Forderung durch einen Anwalt oder ein Inkassobüro vor. Wir sind berechtigt, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und angemessenen Kosten in Rechnung zu stellen. Aber: Man kann immer mit uns reden!